Das DOCG-Gebiet Franciacorta gibt es seit 1995 und wird auch die Champagne Italiens genannt. Dies liegt vor allem an der hochwertigen Qualität der Schaumweine aus diesem Gebiet. Außerdem gelten ähnliche weinrechtliche Regelungen wie in der Champagne. Ein Franciacorta darf nur aus den Rebsorten Chardonnay, Pinot nero und Pinot blanc und immer mittels Metodo classico (Flaschengärung) erzeugt werden. Die Hefelagerung muss mindestens 24 Monate betragen.  Die Schaumweine aus der Franciacorta sind immer trocken und sehr elegant mit weichem Blubber. Ein Jahrgans-Franciacorta hat meist mehr Opulenz und einen cremig-kraftvollen Körper.